Über die Herkunft und die Bedeutung der deutschen Nationalfarben wird häufig spekuliert. Seit 1832 stehen sie für Freiheit und Einheit.
Seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 hatte Deutschland bereits drei verschiedene Nationalflaggen: Schwarz-Weiß-Rot waren die Farben des Kaiserreichs; Schwarz-Rot-Gold die der Weimarer Republik, und während der nationalsozialistischen Diktatur wurde die Hakenkreuzfahne gehisst. Seit 1949 sind wieder Schwarz, Rot und Gold die deutschen Nationalfarben.
Der Lützowsche Freikorps: Schwarz war praktisch
Der Ursprung der deutschen Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold lässt sich nicht zu hundert Prozent belegen. Häufig wird auf die Uniformen der Lützowschen Freikorps verwiesen, die 1813/1814 in den Befreiungskriegen gegen Napoleon eine wichtige Rolle spielten.
Die Uniformen des Freikorps enthielten tatsächlich die Farben Schwarz, Rot und Gold, doch das hatte in erster Linie praktische Gründe: Die meisten Mitglieder des Korps waren Freiwillige, die ihre eigenen Röcke mitbrachten. Diese hatten alle möglichen Farben, und um wenigstens annähernd einheitliche Uniformen zu bekommen, wurden sie schwarz eingefärbt, denn das war die einzige Farbe, die alle anderen problemlos überdeckte.
Die roten Vorstöße an Kragen, Aufschlägen und Achselstücken waren bereits zuvor beim preußischen Heer üblich gewesen und wurden übernommen. Knöpfe an der Uniform waren unerlässlich – dass diese aus goldgelbem Messing waren, war eher Zufall und hatte keine symbolische Bedeutung. Die Symbolbedeutung erhielten die Farben erst im nachhinein. Gerne zitiert wird in diesem Zusammenhang ein Ausspruch aus den Befreiungskriegen: „Aus der Schwärze der Knechtschaft (schwarz) durch blutige Schlachten (rot) ans goldene Licht der Freiheit (gold).“
Das Heilige Römische Reich: Das Rot im Reichsbanner war nicht beabsichtigt
Wenn es um die Frage nach den Nationalfarben geht, wird häufig auch auf das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verwiesen. Dieses gilt als „Vorläufer“ der deutschen Flagge und zeigte einen schwarzen Adler mit rotem Schnabel und roten Fängen auf goldgelbem Grund. Damit soll belegt werden, dass die Entscheidung für Schwarz-Rot-Gelb ein Zurückgreifen auf „alte deutsche Farben“ ist.
Gold (beziehungsweise Gelb) und Schwarz galten als Königsfarben, das Rot hingegen war keine beabsichtigte Farbe. Dass Rot im Reichsbanner auftauchte, hatte mit der Technik der Farbenherstellung und dem Druck von Handschriften zu tun. Rote Farbe diente dabei als Grundierung für das Gold. An den Stellen, an denen das Gold abblätterte, kam das Rot zum Vorschein. Häufig geschah das an den Rändern der Adlerfigur – an den Fängen, den Flügelspitzen oder dem Schnabel. Eigentliche Wappenfarben waren bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) aber nur Schwarz und Gelb.
Hambacher Fest: Das Gold war oben in der Fahne
Belegt ist hingegen, dass 1832 beim Hambacher Fest, einer frühliberalen Protestveranstaltung, bei der Einheit, Freiheit und Demokratie gefordert wurden, zum ersten Mal schwarz-rot-goldene Trikoloren in größerer Zahl geschwungen wurden. Mehrheitlich waren diese noch anders „sortiert“ als heute: Im Sinne des oben angeführten Zitats aus den Befreiungskriegen stand das Schwarz unten und das Gold oben.
Für das Hambacher Fest wurde auch eine „Ur-Fahne“ in der heute gebräuchlichen Farbsortierung und mit der Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ angefertigt. Untern den drei Farben sollte ein freies und demokratisches Deutschland entstehen; Schwarz-Rot-Gold wurde zum Symbol für das Streben nach Freiheit und Einheit.
Schwarz-Rot-Gold: Das einzige gemeinsame Symbol von BRD und DDR
Bereits am 9. März 1848 erklärte die Bundesversammlung in Frankfurt am Main Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes. Während der Märzrevolution (1848/49) und den folgenden Unruhen wurden andere Symbole und Farben wichtiger, und Schwarz-Rot-Gold konnte sich nicht recht durchsetzen. Erst während der Weimarer Republik wurden die Farben wieder als Reichsfarben in die Verfassung aufgenommen. Im Reichsflaggengesetz von 1935 wurden Schwarz, Rot und Gold zwar noch als Reichsfarben aufgeführt, dennoch wurde die Hakenkreuzfahne zur National- und Handelsflagge bestimmt.
In bewusster Anlehnung an die Tradition der Weimarer Republik und an das Heilige Römische Reich schlug der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das Grundgesetz der Bundesrepublik beriet, die Farben Schwarz, Rot und Gold als Bundesfarben vor. Im Grundsatzungsausschuss hieß es dazu: „Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist Einheit und Freiheit oder … besser: Einheit in der Freiheit. Die Flagge soll uns als Symbol dafür gelten, dass die Freiheitsidee der persönlichen Freiheit einer der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll.“
Am 23. Mai 1949 wurde Schwarz-Rot-Gold zur Nationalflagge der Bundesrepublik erklärt. Auch die DDR wählte diese Farbkombination, ergänzte sie später aber noch um das Staatswappen (Hammer, Zirkel und Ährenkreuz). Die Farbkombination Schwarz-Rot-Gold war das einzige offizielle Symbol, das die BRD und die DDR gemeinsam hatten.