Kirche und Staat versuchten immer wieder, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Eine kurze Geschichte der Zensur.
Die Zensur, die staatliche oder kirchliche Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmter Presseerzeugnisse, ist schon sehr alt. Älter, als der Beruf des Journalisten. Besonders die Kirche versuchte früh, unerwünschte Schriften zu verbieten.
Die kirchliche Zensur und der Index librorum prohibitorum
Manche Forscher sehen bereits in der Apostelgeschichte (Apg 19,19: „Und nicht wenige, die Zauberei getrieben hatten, brachten ihre Zauberbücher herbei und verbrannten sie vor aller Augen.“) einen Hinweis auf Zensur. Bereits aus dem Jahr 496 dürfte die erste „Schwarze Liste“ verbotener Bücher stammen. Bücher, die auf dieser Liste standen, durften von Katholiken nicht gelesen werden. Ausnahmeregelungen gab es nur für Wissenschaftler, insbesondere für Theologen mit einem klar definierten Auftrag: Die Argumente der Kirchenfeinde und Ketzer zu kennen.
1475 gab es an der Kölner Universität bereits eine Druckzensur, und rund zehn Jahre später gründete der Erzbischof von Mainz die erste Zensurkommission. 1487 wurde eine erste päpstliche Zensurverordnung erlassen. 1564 führte das Konzil von Trient den „Index librorum prohibitorum“, die Liste der verbotenen Bücher ein. Dieses Verzeichnis verlor seine Gültigkeit erst 1966 im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils. Bis dahin war Katholiken das Lesen verbotener Bücher theoretisch immer noch verboten.
Wann immer es ging wandte die Kirche die Präventivzensur an
Für die Zensur griff die Kirche auf zwei Methoden zurück. Wo immer es möglich war, griff die Präventivzensur: „Gefährliche“ Manuskripte wurden bereits vor der Drucklegung beseitigt und gelangten nie an die Öffentlichkeit. So wurde auch der unerwünschte Reklameeffekt, den ein Verbot immer bewirkte, verhindert. Eine solche Präventivzensur war nur durch die Kontrolle der Druckereien und des Buchhandels möglich und funktionierte nur in dichter Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen.
War es für die Präventivzensur bereits zu spät, weil das Werk schon erschienen war, so wurde es auf den Index gesetzt. Häufig wurden Bücher verbrannt, ihre Autoren mitunter gleich mit, wenn sie nicht bereit waren, ihre Aussagen zu widerrufen. Bekannt ist hier der Fall Gallileos, der von der Kirche gezwungen wurde, seine Lehre vom heliozentrischen Weltbild zurückzuziehen.
Die Zensurgrade unter Fürst Metternich
Auch der Staat versuchte immer wieder, die Pressefreiheit zu verhindern. 1819 gelang es Metternich, fast im ganzen Deutschen Bund das rigorose Österreichische Zensurverfahren durchzusetzen. Alle Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, die weniger als zwanzig Druckbogen (circa dreihundert Seiten) umfassten, wurden der Vorzensur unterworfen und dabei bearbeitet, gekürzt und im Sinne des Staates „optimiert“. Die Autoren konnten diese Änderungen entweder akzeptieren, oder ihre Manuskripte zurückziehen.
Für ausländische Schriften galten besondere Regelungen und unterschiedliche Zensurgrade: Die „Admittur“ bezeichnete Schriften, die ohne Einschränkung erlaubt waren. Im „Transeat“ war zwar der Verkauf der Schrift erlaubt, aber es durfte keine Werbung dafür gemacht werden. Was unter „Erga schedam“ fiel, durfte nur nach Vorlage eines Reverses (schriftliche Erklärung) erworben werden, und was der „Damnatur“ unterlag, galt als Schrift, die Staat und/oder Sittlichkeit gefährdete. Solche Schriften durften weder verbreitet noch gekauft werden.
Die staatliche Zensur von Metternich bis heute
Als es um 1830 Bestrebungen gab, die strengen Pressevorschriften zu lockern, war Metternich dagegen. Er forderte stattdessen eine Deutsche Zentraluntersuchungskommission. Damit wollte er erreichen, dass alle Länder des Deutschen Bundes unter polizeistaatlicher Kontrolle standen. Metternich setzte sich nicht durch, aber immerhin gelang es Österreich, 1833 ein zentrales Spitzelbüro in Mainz einzurichten. Dort sollten Verbindungen zwischen Deutschen und französischen Oppositionellen aufgespürt werden.
Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Zensur in den europäischen Ländern offiziell aufgehoben. Versuche, die „dritte Macht im Staat“ zu kontrollieren, gab und gibt es aber immer wieder. Besonders zur Zeit des Nationalsozialismus hatte die staatliche Zensur noch einmal großen Einfluss: Die Berichterstattung in Zeitungen und Radio hatte nazifreundlich und deutschlandtreu zu sein – wer sich nicht daran hielt, landete als Staatsfeind oder Verräter in den Arbeitslagern. Auch heute noch wird die Zensur in einigen Staaten (zum Beispiel China) mit allem Nachdruck durchgesetzt.
Tipp: Mehr über die Geschichter der (Literaturzensur) und die Formen der Medienkontrolle in „Literatur und Zensur in der Demokratie: Die Bundesrepublik und die Freiheit der Kunst“ von Matthias N. Lorenz.