Was ist ein Biosphärenreservat, warum heißt es manchmal „Biosphärengebiet“, und wie unterscheidet es sich vom Naturschutzgebiet?
Im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ weist die UNESCO weltweit typische Landschaften als Schutzgebiete aus – sogenannte Biosphärenreservate. Der Begriff „Biosphäre“ kommt aus dem Griechischen – die beiden Wortteile stehen für „Leben“ und „Kugel“, und bezeichnen jenen Raum eines Planeten, in dem Leben vorkommt. „Reservat“ kommt aus dem Lateinischen und steht für „aufbewahren, retten, vorbehalten“.
Ein Biosphärenreservat stellt Kulturlandschaften unter Schutz
Was nun ein Biosphärengebiet ist, ließe sich am besten erklären, indem man sage was es nicht ist, flachst Tobias Brammer von der Biosphärengeschäftsstelle Münsingen. „Es ist kein typisches Natur- und Landschaftsschutzgebiet, und es hat keinen konservierenden Käseglockencharakter“, betont er. „Bei einem Biosphärenreservat geht es vorrangig um die Entwicklung und Erhaltung von Kulturlandschaften, die ohne menschliche Nutzung so nicht entstanden wären.“
Ein Beispiel dafür sind Wacholderheiden, die durch die Beweidung mit Schafen geschaffen wurden und die sehr rasch „verbuschen“, wenn diese Beweidung und Nutzung eingestellt wird. Solche Kulturlandschaften und ihre ökologischen Besonderheiten stellt die UNESCO mit dem Prädikat „Biosphärenreservat“ unter Schutz.
Anders als in Naturschutzgebieten, in denen ein „absolutes Veränderungsverbot“ besteht und dadurch jede wirtschaftliche Nutzung untersagt ist, wird diese in Biosphärenreservaten ausdrücklich gefördert. „Schützen durch Nützen“, bringt Brammer das Konzept dahinter auf den Punkt. „Ziele des Biosphärengebiets sind unter anderem die Entwicklung von Konzepten zur ertragreichen und zugleich schonenden Nutzung von Ressourcen, die Förderung eines sanften Tourismus und die bessere Vermarktung regionaler Produkte.“ Wenn ein Landwirt für seinen Bio-Apfelsaft von heimischen Streuobstwiesen entsprechend bezahlt wird, ist er auch lieber bereit, diese Streuobstwiesen zu erhalten, so die Idee.
Biosphärengebiet: Rechtebeschneidung für Land- und Forstwirte?
Die häufig gefürchtete Rechtebeschneidung für Land- und Forstwirte gibt es im Biosphärenreservat nur in den Kernzonen. Diese Kernzonen müssen laut UNESCO mindestens drei Prozent der Gesamtfläche ausmachen; oft werden schwer zugängliche Waldgebiete (Hang- und Schluchtwälder) oder Regionen, deren wirtschaftliche Nutzung schwierig ist (z. B. Sumpfwiesen an Flussniederungen) als Kernzonen ausgewiesen. In diesen Kernzonen ist eine Nutzung untersagt; sie sind klassische Naturschutzgebiete.
In den Pflegezonen – das sind die die Kernzonen umschließenden Gebiete – soll eine schonende und naturnahe Landnutzung stattfinden; in den Entwicklungszonen soll die nachhaltige Bewirtschaftung und Ressourcennutzung gefördert werden. „In diesen Zonen gelten die bereits bestehenden Gesetze“, erläutert Brammer. „Weitere Vorschriften, die ‚aufgestülpt’ werden, gibt es nicht.“ Handlungen, die dem Schutzziel klar zuwiderlaufen, sind allerdings im gesamten Biospährengebiet verboten.
Biosphärenreservat und Biosphärengebiet unterscheiden sich nur formal
Fünfzehn Biosphärenreservate gibt es in Deutschland; insgesamt machen sie flächenmäßig etwa drei Prozent des Bundesgebiets aus. Alle fünfzehn Gebiete werden als Biosphärenreservat bezeichnet, einzig die 2009 neu hinzugekommene Region Schwäbische Alb nennt sich zusätzlich auch „Biosphärengebiet“. Dabei handelt es sich nur um eine formale Spitzfindigkeit. Einen inhaltlichen Unterschied bezeichnen die verschiedenen Begriffe nicht – Biosphärengebiet und Biosphärenreservat sind von ihren Zielsetzungen und Inhalten her ein und dasselbe.
Dass die Schwaben das „Gebiet“ vorzogen, liegt laut Brammer daran, dass der Begriff „Reservat“ nicht ausschließlich positiv wahrgenommen wird und viele an Indianerreservate und die dort begangenen Fehler erinnern. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird aber immer dann zum Biosphärenreservat, wenn die Bezeichnung UNESCO davorsteht: Denn „UNESCO-Biosphärenreservat“ ist ein weltweit etablierter und geschützter Begriff, der nicht geändert werden darf – ein „UNESCO-Biosphärenschutzgebiet“ gibt es nicht.
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