Bios­phären­reser­vat – Was ist das?

Was ist ein Biosphärenreservat, warum heißt es manchmal „Bio­sphärengebiet“, und wie unterscheidet es sich vom Natur­schutz­gebiet?

Im Rahmen des Programms „Mensch und Bio­sphäre“ weist die UNESCO weltweit ty­pische Land­schaften als Schutzgebiete aus – soge­nann­te Bio­sphären­reservate. Der Begriff „Bio­sphäre“ kommt aus dem Griechischen – die beiden Wortteile stehen für „Leben“ und „Kugel“, und bezeichnen jenen Raum eines Planeten, in dem Leben vorkommt. „Reservat“ kommt aus dem Lateinischen und steht für „aufbewahren, retten, vorbehalten“.

Ein Biosphärenreservat stellt Kultur­land­schaften unter Schutz

Wacholderheide Digelfeld im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

Was nun ein Biosphärengebiet ist, ließe sich am besten erklären, indem man sage was es nicht ist, flachst Tobias Brammer von der Biosphärengeschäftsstelle Münsingen. „Es ist kein typisches Natur- und Land­schafts­schutz­gebiet, und es hat keinen konservierenden Käseglockencharakter“, betont er. „Bei einem Biosphärenreservat geht es vorrangig um die Entwicklung und Erhaltung von Kulturlandschaften, die ohne menschliche Nutzung so nicht entstanden wären.“

Ein Beispiel dafür sind Wacholderheiden, die durch die Beweidung mit Schafen ge­schaf­fen wurden und die sehr rasch „verbuschen“, wenn diese Beweidung und Nut­zung eingestellt wird. Solche Kulturlandschaften und ihre ökologischen Besonder­hei­ten stellt die UNESCO mit dem Prädikat „Biosphärenreservat“ unter Schutz.

In Deutschland gibt es 15 Biosphärenreservate. Einzig die 2009 neu hinzugekommene Region Schwäbische Alb nennt sich

Den Schwaben gefiel der Begriff "Reservat" nicht, weil er viele Menschen an Indianerreservate und Eingesperrtwerden erinnert.

"Biosphärengebiet" ist eine Vorstufe. Erst nach einer zwanzigjährigen Testphase darf die Bezeichnung "Biosphärenreservat" offiziell verwendet werden.

2008 änderte die UNESCO die weltweit einheitliche Bezeichnung "Reservat" in Bezeichnungen der jeweiligen Landessprache.

Kleiner Tipp: Die korrekte Antwort finden Sie im Beitrag auf dieser Seite

Anders als in Naturschutzgebieten, in denen ein „absolutes Veränderungsverbot“ be­steht und dadurch jede wirtschaftliche Nutzung untersagt ist, wird diese in Bio­sphären­re­ser­vaten ausdrücklich gefördert. „Schützen durch Nützen“, bringt Brammer das Kon­zept dahinter auf den Punkt. „Ziele des Biosphärengebiets sind unter anderem die Ent­wick­lung von Konzepten zur ertragreichen und zugleich schonenden Nutzung von Res­sour­cen, die Förderung eines sanften Tourismus und die bessere Vermarktung regio­naler Produkte.“ Wenn ein Landwirt für seinen Bio-Apfelsaft von heimischen Streu­obst­wiesen entsprechend bezahlt wird, ist er auch lieber bereit, diese Streu­obst­wiesen zu erhalten, so die Idee.

Biosphärengebiet: Rechtebeschneidung für Land- und Forstwirte?

In den Kernzonen eines Biosphärengebiets ist die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt oder verboten. In den restlichen Regionen gehört sie mit dazu.

Die häufig gefürchtete Rechtebeschneidung für Land- und Forstwirte gibt es im Bio­sphä­renreservat nur in den Kernzonen. Diese Kernzonen müssen laut UNESCO min­des­tens drei Prozent der Gesamtfläche ausmachen; oft werden schwer zugängliche Wald­ge­biete (Hang- und Schluchtwälder) oder Regionen, deren wirtschaftliche Nutzung schwie­rig ist (z. B. Sumpfwiesen an Flussniederungen) als Kernzonen ausgewiesen. In diesen Kernzonen ist eine Nutzung untersagt; sie sind klassische Naturschutzgebiete.

In den Pflegezonen – das sind die die Kernzonen umschließenden Gebiete – soll eine schonende und naturnahe Landnutzung stattfinden; in den Entwicklungszonen soll die nachhaltige Bewirtschaftung und Ressourcennutzung gefördert werden. „In diesen Zo­nen gelten die bereits bestehenden Gesetze“, erläutert Brammer. „Weitere Vor­schrif­ten, die ‚aufgestülpt’ werden, gibt es nicht.“ Handlungen, die dem Schutzziel klar zu­wi­der­laufen, sind allerdings im gesamten Biospährengebiet verboten.

Biosphärenreservat und Biosphärengebiet unterscheiden sich nur formal

Fünfzehn Biosphärenreservate gibt es in Deutschland; insgesamt machen sie flä­chen­mäßig etwa drei Prozent des Bundesgebiets aus. Alle fünfzehn Gebiete werden als Bio­sphä­renreservat bezeichnet, einzig die 2009 neu hinzugekommene Region Schwä­bi­sche Alb nennt sich zusätzlich auch „Biosphärengebiet“. Dabei handelt es sich nur um eine formale Spitzfindigkeit. Einen inhaltlichen Unterschied bezeichnen die ver­schie­de­nen Begriffe nicht – Biosphärengebiet und Biosphärenreservat sind von ihren Ziel­setzungen und Inhalten her ein und dasselbe.

Wohnen im Biosphärengebiet: Gundelfingen im Lautertal.

Dass die Schwaben das „Gebiet“ vorzogen, liegt laut Brammer daran, dass der Begriff „Reservat“ nicht ausschließlich positiv wahrgenommen wird und viele an Indianer­re­ser­vate und die dort begangenen Fehler erinnern. Das Biosphärengebiet Schwä­bi­sche Alb wird aber immer dann zum Biosphärenreservat, wenn die Bezeichnung UNESCO davorsteht: Denn „UNESCO-Biosphärenreservat“ ist ein weltweit eta­blierter und ge­schützter Begriff, der nicht geändert werden darf – ein „UNESCO-Biosphären­schutz­gebiet“ gibt es nicht.

Tipp: Günter Künkeles Buch „Naturerbe Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Streifzüge durch eine außergewöhnliche Landschaft“ liefert nicht nur viele Informationen zu Fauna und Flora, sondern macht auch Lust auf eigene Entdeckungstouren.

Stephan Voegelis Buch „Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Eine Entdeckungsreise für Kinder“ erzählt kindgerecht von Albbüffeln und Dinosaurieren.

 

 

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