In Deutschland ist die Fahrradklingel vorgeschrieben – wer keine an seinem Fahrrad hat, zahlt Strafe. Wer ein unzulässiges „Schallzeichen“ benutzt, ebenso. Wir haben unsere (erlaubten …) Lieblingsklingeln für Sie zusammen gestellt.
Im Land der Normen gibt es auch für Fahrradklingeln klare Vorgaben. Laut § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrräder mit „mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.“ Andere Einrichtungen für Schallzeichen „dürfen nicht angebracht sein“. Fahrradhupen zum Beispiel sind in Deutschland ebensowenig erlaubt (in Österreich hingegen schon) wie elektrische Fahrradklingen – nicht einmal dann, wenn sie zusätzlich zur Klingel und „nur zum Spaß“ oder „zur Zierde“ montiert sind.
Fahrradklingel-Normen: Mindestens so laut wie ein Rasenmäher
Radlaufglocken sind ebenfalls nicht erlaubt – diese Glocken arbeiten wie ein Dynamo und erzeugen ein Dauerklingeln ähnlich dem einer Straßenbahn. Bereits 1960 wurden solche „Sturmklingeln“ wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung in Deutschland verboten. Radlaufglocken sind tatsächlich lauter und „aufdringlicher“ als „normale“ Fahrradklingeln. Ein großer Nachteil ist, dass sie bei Stillstand des Fahrrads nicht funktionieren. Ein weiterer Nachteil: Der Klang solcher Glocken wird oft nicht sofort als Fahrradglocke identifiziert.
Auch das ist übrigens Vorschrift: Der Klang einer Fahrradglocke muss sich akustisch deutlich von anderen Verkehrsgeräuschen abheben. Das geschieht nicht nur über die vorgeschriebene Mindestlautstärke von 85 db (was einem Rasenmäher entspricht), sondern auch über den charakteristischen Klang.
Eine Fahrradklingel ist für alle Fahrräder vorgeschrieben – auch Mountainbikes und Rennräder müssen eine Klingel haben. Diese muss am Lenker bzw. in Griffweite des Radlers montiert sein, damit sie jederzeit schnell und ohne Umstände bedient werden kann. Wer mit einer defekten, unzulässigen oder ganz ohne Fahrradklingel unterwegs ist, muss mit einer Verwarnung und fünfzehn Euro Strafe rechnen. Ein Bußgeld kann auch dann fällig werden, wenn Sie unzulässige Schallzeichen wie eine Hupe zusätzlich zu einer adäquaten Fahrradklingel angebracht haben.
Die Eule – meine persönliche Lieblingsklingel
Die mit Abstand schönste Fahrradklingel, die ich je hatte macht optisch echt was her: Glänzend nachtblau mit einer türkis-silbernen Eule. Außerdem hat sie einen angenehmen „Ding-Dong“-Klang.
Ich bedauere ein wenig, dass sie nicht eulenmäßig „Hu-hu!“ macht, aber das wäre vermutlich schlecht zu hören, und das „Ding-Dong“ hört sich wirklich wunderschön an. So schön, dass ich immer wieder von Fußgängern höre „Das ist aber eine schöne Klingel!“, oder sogar gebeten werde, nochmal zu klingeln. (Kein Scherz!)
Die Klingel ist mit ca. acht Zentimeter Durchmesser ziemlich groß. Für Rennradfahrer oder Mountainbiker, denen jedes zusätzliche Gramm und jeder mögliche Luftwiderstand ein Graus ist, ist sie vermutlich ungeeignet. Für alle anderen kann ich sie rückhaltlos empfehlen.
Wem die Eule nicht gefällt, der findet bei Electra eine Reihe anderer Designs. Den schönen Klang haben alle Electra-Klingeln gemeinsam, und robust sind sie ebenfalls. Diese Klingel hat mich bisher etwa 15.000 km weit begleitet – von der Ostsee bis an den Bodensee, bei Regen, Kälte und Hitze. Sie sieht noch immer aus wie am ersten Tag, und klingelt zuverlässig, ohne je einen Tropfen Öl gesehen zu haben.
Was ich persönlich am Doppelklang sehr mag ist, dass es sich mit unterschiedlicher Dringlichkeit klingeln lässt: Ein kurzes, scharfes „Ding-Dong“, wenn es knapp wird – oder ein freundlich-vorbereitendes „Diiiiing …… dooooong“, wenn noch viel Zeit und Platz ist. Die Klingel ist zudem laut genug, dass Fußgänger sie schon aus größerer Entfernung hören und in Ruhe Platz machen können.
Und ja, ich gestehe: Ich habe auch die passenden Ventilkappen zur Klingel. Die sind nach 15.000 km immer noch dicht, wenn auch nicht mehr wirklich sauber …